Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen www.nonnenmacher-gmbh.eu der Nonnenmacher Industrievertretungen GmbH
(Stand: Februar 2007)

I. Anwendung

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Liefergeschäfte des Verkäufers. Sie gelten insbesondere auch für zukünftige und mündlich abgeschlossene Verträge.

Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Besteller bei einem früher vom Lieferer bestätigten Auftrag zugegangen sind. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, dass sie vom Lieferer ausdrücklich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

II. Bindung an Aufträge

Angebote des Verkäufers sind in jeder Hinsicht unverbindlich, auch nach Annahme des Angebots.

III. Muster

Muster sind von Hand gefertigt, für handels- und marktübliche sowie unbedeutende Abweichungen (z.B. Material, Beschaffenheit, Abmessungen, Ausführung, Farbe, Stärke, Gewicht, etc.) gegenüber den maschinell gefertigten Lieferungen haftet der Verkäufer nicht.

IV. Kaufpreise

Die Preise gelten im Zweifel ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

Eine erhebliche Steigerung der Kosten (Personalkosten, Rohstoffpreise und Abgaben) zwischen Vertragsschluss und Lieferung berechtigt uns zu einer angemessenen Preisanpassung.

Die Preise gelten nur bei Abnahme der angebotenen bzw. bestellten Menge in einem Posten.

V. Entsorgung und Verwertung

Unsere Preise beinhalten keinerlei Entsorgungskosten, DSD-Gebühren oder ähnliches. Der Käufer verpflichtet sich eine Rücknahme und Verwertung inkl. Nachweis gem. der Verpackungsverordnung und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sicherzustellen oder entsprechende Vereinbarungen mit einem anerkannten Entsorger zu schließen.

Der Verkäufer wird hiermit von allen Verpflichtungen freigestellt, der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für alle hieraus entstehenden Kosten.

VI. Lieferfrist

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Verkehrsbehinderungen, Produktengpässen, Materialverknappung, Streik).

Wird eine unverbindliche Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden.

Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

Bei Kontrakten, Abrufen ohne feste Termine hat der Verkäufer das Recht, diese spätestens drei Monate nach Auftrag, unabhängig von einer bereits erfolgten Belieferung, zu berechnen. Ab dem Zeitpunkt der Berechnung trägt der Käufer die entstehenden Lagerkosten.

VII. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg.

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.

VIII. Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und auf ihre Eignung für den üblichen bzw. den vertraglich vereinbarten Gebrauch zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht auf Minderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Hat der Käufer die Ware in Kenntnis eines Mangels in Verwendung genommen, gilt sie als genehmigt.

IX. Verwendungszweck, wesentliche Eigenschaften

Abweichungen der Ware in Bezug auf Qualität, Verarbeitung und Ausführung stellen keinen Mangel dar, soweit die branchen- und handelsüblichen Toleranzen nicht überschritten werden. Geringfügige Maß- oder Qualitätsabweichungen beruhen auf unterschiedlichen Rohstoffen bzw. Produktionsverfahren uns sind handelsüblich.

Auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann sich der Käufer nur berufen, wenn wir diese in Kenntnis des genauen Verwendungszwecks der bestellten Ware schriftlich zugesichert haben.

Beratungen oder Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen unverbindlich. Der Verwender hat grundsätzlich die Eignung der von uns gelieferten Ware für seine Zwecke ausreichend zu prüfen und entscheidet eigenverantwortlich über deren Einsatz. Allgemeine Angaben über Qualitäten, Farbe, Stärke, Ausführung und Gewicht etc. stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Fehlerhafte Ware wird nach Wahl des Verkäufers nachgebessert, ersetzt oder vergütet.

Alle oben genannten Fälle berechtigen den Käufer nicht, die Ab- bzw. Annahme der Gesamtmenge zu verweigern.

X. Zahlungsbedingungen, Zahlung und Zahlungsverzug

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto oder innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto vom Tage der Lieferung an gerechnet zu leisten. Rechnungen mit einem Betrag von weniger als 50 Euro sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Willkürliche Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an den Lieferer zu leisten. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Für evtl. Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt. Andere Zahlungsmittel als Bargeld, Scheck oder Überweisung werden nur nach vorhergehender und besonderer Vereinbarung und unter Vorbehalt angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe in Bar zu bezahlen.

Bei Zahlung nach dem 30. Tag ab Rechnungsdatum berechnet der Verkäufer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Mahngebühren. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für den Verkäufer verfügbar ist.

Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Erscheint durch negative Informationen über den Käufer der Gegenleistungsanspruch des Verkäufers gefährdet, kann der Verkäufer seine Leistung von einer Vorauskasse oder Sicherheitsleistung abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Haftung oder sonstige Ansprüche entstehen.

Bei vom Käufer verschuldetem Ausbleiben einer Zahlung werden sämtliche offnen Rechnungen des Verkäufers sofort fällig und er ist zu keiner weiteren Lieferung mehr verpflichtet.

XI. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage, ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass der Verkäufer zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss. Der Käufer ist trotz dieses Eigentumsvorbehalts zur Verfügung unserer Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht in Verzug befindet.

Wird unsere Eigentumsware weiter verarbeitet oder veräußert, so tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer wird jedoch durch uns widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die daraus abgeleiteten Forderungen wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Entstehende Kosten trägt der Käufer. Wir verpflichten uns auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit der hier realisierbare Wert die zu sichernde Forderung gegen den Käufer um mehr als 20 % übersteigt. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt der Verkäufer das Eigentum/Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsachen durch den Käufer erfolgt stets für den Verkäufer, der damit Eigentum an dem neuen Erzeugnis erwirbt. Im Falle einer Warenrücknahme, gleich aus welchem Grund, steht uns das uneingeschränkte Verwertungsrecht zu.

Skizzen, Werkzeuge, Schablonen, Klischees, Stanzplatten und dergleichen bleiben trotz anteiliger, gesonderter Verrechnung im Eigentum des Verkäufers.

XII. Datenschutz

Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass wir Kundendaten speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle aus dem Liefervertrag entstehenden Pflichten bzw. Rechtsstreitigkeiten - auch für Schecks und Wechselklagen - Heilbronn. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.